Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundetagesstätte / Hundepension HuTa Saar

HuTa Saar, Silvia Schroth-Walter, Friedrichsthaler Straße 51, 66540 Neunkirchen-Heinitz, USt.ID: DE298752268

HuTa Saar Hundetagesstätte / Hundepension, Silvia Schroth-Walter, Friedrichsthaler Straße 51, 66540 Neunkirchen-Heinitz, USt.ID: DE298752268

1. Die Hunde werden in Gruppen untergebracht, jeweils nach Größe, Alter, Verträglichkeit.

2. Der Hundehalter gibt seinen Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung der HuTa Saar. Dieses bezieht sich auch ausdrücklich auf eventuelle Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren mögliche Verletzungsfolgen.

3. Eine Kastration ist nicht zwingend erforderlich. Die Aufnahme von läufigen Hündinnen ist eine Einzelfallentscheidung, da gewährleistet sein muss, daß es weder zu einem ungewollten Deckakt, noch zur Isolation der betroffenen Hündin kommt, da dies nicht dem Rudelkonzept der HuTa Saar entspricht. Es gilt immer den Stresspegel für alle anwesenden Tiere so gering wie nur eben möglich zu halten. Mit Abgabe einer läufigen Hündin oder wenn eine Hündin währen des Aufenthaltes in der HuTa läufig wird, nimmt der Halter das Risiko in Kauf, daß trotz aller Vorsichtsmaßnahmen es zu einem ungewollten Deckakt kommen kann. Die HuTa Saar übernimmt in einem solchen Fall keine
Haftung.

4. Eine Platzgarantie für einen Tagesstättenplatz besteht lediglich bei der Zahlungsform der Monatspauschale. Bei 10er-Karten sowie einzelnen Tagen besteht keine Platzgarantie.

4.1 Sollte sich das Verhalten eines Hundes bspw. durch hormonelle oder sonstige Einflüsse verändern und Unverträglichkeiten zeigen, behält sich die HuTa Saar das Recht vor, den Vertrag jederzeit zu beenden.

4.2 Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages zu leisten und 14 Tage vor Inanspruchnahme des Platzes hat die Restzahlung zu erfolgen. Bei Nichtzahlung der Anzahlung ist die HuTa Saar berechtigt, den Platz anderweitig zu vergeben.

4.2.1 Bei mündlichen oder fernmündlichen Vereinbarungen / Buchungen kann die HuTa Saar den Platz auch ohne Anzahlung bzw. ohne Nutzung des Online-Buchungssystems kostenpflichtig reservieren. Es gelten diese AGB bei Abgabe der Willenserklärung.

4.3 Die HuTa Saar bietet für Hunde, die über Nacht betreut werden sollen, einen  Probetag an. Dieser Probetag kann nicht innerhalb der Ferien und drei Wochen vor oder nach den Ferien in Anspruch genommen werden. Sollten Sie Ihren Hund kurzfristig zur Übernacht-Betreuung bei uns abgeben, weil beispielsweise ein nicht vorhergesehener Krankenhausaufenthalt notwendig wird, und es bleibt keine Möglichkeit für einen Probetag, ist dafür Sorge zu tragen, dass der Hund in dem Falle, dass er sich bei uns nicht wohlfühlt, abgeholt wird.

5. Ist es dem Hundebesitzer nicht möglich, seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies rechtzeitig mitzuteilen.

6. Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund ausreichend geimpft (Grundimmunisierung als Welpe, gültige Tollwutimpfung) und haftpflichtversichert ist und zudem keine ansteckenden Krankheiten sowie Hautparasiten hat (Impfpass und Versicherungsbestätigung bitte mitbringen).Wurde der Hund nicht nachweislich (TA) in den letzten 4 Wochen mit einem Spot On Präparat gegen Zecken und Flöhe behandelt, behält sich die HuTa Saar vor, den Hund kostenpflichtig mit entsprechenden Mitteln vorsorglich zu behandeln.

7. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes erklärt sich der Besitzer einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl übernommen wird und wir die Entscheidung darüber treffen, wann dies der Fall ist. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes ebenso die dadurch entstehenden Kosten wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

8. Die HuTa Saar übernimmt keine Kosten, die durch Entlaufen, Krankheit/Verletzung oder Tod des Hundes entstehen, es sei denn, es liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt nicht vor, wenn der Hund bei Unverträglichkeit oder vorübergehend in einem der hierfür vorgesehenen Zwinger untergebracht wird.

9. Aufgrund der Gruppenhaltung bzw. des Gruppenauslaufes, mit dem Ziel innerartlichen Sozialkontakt zuzulassen, besteht auch hier die Gefahr, das Hunde trotz bester Aufsicht Verletzungen davon tragen und auch hier kommt der Besitzer für die tierärztlichen Kosten auf.

10. Die HuTa Saar schließt jede Haftung und Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertrags- oder Pflichtverletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

11. Die HuTa Saar übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, wie bspw. Kissen, Körbe, Mäntelchen, Näpfe etc.

12. Bei Vertragsrücktritt bis 1 Monate vor dem vereinbarten Termin fallen keine Stornokosten an. Bei Vertragsrücktritt von weniger als einem Monat bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin sind 50 % Entschädigungsaufwand zu bezahlen. Bei Rücktritt im Zeitraum von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin beläuft sich die Entschädigung auf den kompletten Betrag.

12.a eine Stornierung ist entweder im Buchungssystem vorzunehmen oder per Email an info@huta-saar.de zu richten.

13. Zahlungskonditionen: Der HuTa Aufenthalt ist im Voraus zu bezahlen in Bar oder Überweisung. Bei Online Buchung wird eine Gebühr von 50 % des gesamten Aufenthaltsbetrages fällig die in voraus in Bar oder Überweisung bezahlt werden muss.

14. Der HuTa Saar steht wegen aller sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsansprüche gegen den Eigentümer des Hundes, die durch die vereinbarte Vorauszahlung nicht abgedeckt sind, ein Zurückbehaltungsrecht an dem Pensionshund zu.

15. Der Hundehalter erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes in der Hundetagesstätte / -pension HuTa Saar erstellt wurden – gleich zu welchem Zweck. Der Hundehalter verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

16. Diese AGB gelten auch ohne Unterschrift mit Abgabe der Willenserklärung zur Reservierung eines Platzes in der HuTa Saar als akzeptiert.

Hundeschule HuTa Saar

Silvia Schroth-Walte r, Friedrichsthaler Straße 51, 66540 Neunkirchen-Heinitz, USt.ID: DE298752268

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Hundetrainers/der Hundeschule, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend  “Teilnehmer” genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt

2.1 Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen und Seminare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.

2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an. Die Anmeldung kann von dem Teilnehmer nur bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) gegen Zahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der auf die betreffende(n) Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en) storniert werden. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.

2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.

2.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

2.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

2.7 Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.

3. Vertragsdauer und Vergütung

3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.

3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.

4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen.

5.2 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

5.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

5.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.

5.5 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.

5.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6. Haftung

6.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

6.2 Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.